Lohnverrechnung
„A penny saved is a penny earned.“
Bei der dieser Flut an neuen Gesetzen ist die Lohnverrechnung ein beinahe undurchschaubares Gebiet mit zahlreichen Fragen des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts. Gerne übernehmen wir die monatliche Abrechnung Ihrer Dienstnehmer.
Beispielsweise können wir für Sie folgendes erledigen:
- Laufende monatliche Lohnverrechnung für Angestellte, Arbeiter, geringfügig Beschäftigte, Bauarbeiter, etc.
- Monatliche Abrechnung mit Finanzamt, Krankenkasse und Gemeinde.
- Erledigung von Anmeldung, Abmeldung, Änderungsmeldungen bei der Krankenkasse.
- Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabe an die Gemeinde
- Beitragsgrundlagennachweis an die Krankenkasse
- Jahresarbeiten in der Lohnverrechnung
- Automatische jährliche Anpassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter
- Laufende Beratung in Arbeitsrechtsfragen
- Ausarbeitung und Optimierung von Dienstverträgen
- Ansprechpartner für alle Personalfragen
Fragen Sie nach, wenn etwas hier nicht angeführt wird, Sie aber der Meinung sind dass wir Ihnen hier helfen können. Wir machen das Unmögliche möglich und halten Ihnen den Rücken frei!